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Gera - Corona Warnstufe 1
In Gera gilt seit heute die Corona-Warnstufe 1. Eine Allgemeinverfügung, die Maßnahmen, u.a. für Veranstalter, Gastronomen, Hoteliers oder Betreiber von Fitnessstudios beinhaltet, liegt derzeit noch zur Abstimmung beim Land Thüringen und gilt voraussichtlich ab Anfang kommender Woche.
Für die Bereiche Sport, Kita und Schule gelten die Regelungen der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO und treten umgehend in Kraft.
Eine Übersicht dazu gibt es unter https://unser.gera.de/corona/verordnungen/
Update: Folgende Maßnahmen wird die neue Allgemeinverfügung ab Anfang kommender Woche voraussichtlich beinhalten:
➡Der Zugang zu Innenräumen von Gaststätten, Hotels, Schwimmbädern, Freizeit- und Erlebnisbädern und Thermen, Saunen, Fitnessstudios und Sporthallen ist nur möglich für Menschen, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Regel)
hatten wir bereits damit gerechnet und so auch publiziert
➡Bei öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden gilt ebenfalls die 3G-Regel
so bekannt und bei uns auch angewendet
➡Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen müssen beim Gesundheitsamt angezeigt werden (10 Werktage vor der Veranstaltung)
ist sie natürlich
➡Bei Veranstaltungen muss jeder Person rechnerisch vier Quadratmeter Raumgröße zur Verfügung gestellt werden
Platz ist genug da!
Folgende Tests gelten:
o Offiziell bescheinigte Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
o PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden)
o Selbsttests vor Ort und unter Beobachtung
o Kinder bis sechs Jahre ohne Symptome müssen nicht getestet werden
o Als Nachweis gelten auch bescheinigte, in den Schulen durchgeführte Tests für Kinder bis 17 Jahre